1. Bauerngut-Erweiterung geht in nächste Phase

    Bau- und Mobilitätsausschuss stimmt für Fortführung der Planungen

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    Bereits weit vor Sitzungsbeginn waren zahlreiche der Sitzgelegenheiten, die dafür in großer Anzahl extra in Neuen Ratssaal aufgestellt wurden, besetzt. Das Interesse am weiteren Prozess zur geplanten Erweiterung der Firma Bauerngut nahe des Stammwerkes am Hasengarten in Landschaftsschutzgebet Sandfurth-West ist groß. Zahlreiche Bürger, aber auch Mitarbeitende des Unternehmens folgten den Ausführungen des Bau- und Mobilitätsausschusses, die für die Bauerngut-Erweiterung eine eigene Sitzung einberufen hatte. Auf der Agenda standen sowohl der Feststellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet von einer landwirtschaftlichen zu einer gewerblichen Baufläche sowie der Beschluss zur Abwägung der Stellungnahmen und für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Erweiterung Bauerngut". "Das Vorhaben ist allein schon wegen seiner Größe für uns ein Besonderes", erklärt Bürgermeister Axel Wohlgemuth. Die Planungen für dieses massive Bauwerk hätten natürlich zunächst Bauchschmerzen bereitet, sodass sich die Politik lange mit den Vor- und Nachteilen der Erweiterung beschäftigt hat. Alle Parteien hätten die Eingriffe in Natur und Landschaft gegenüber den wirtschaftlichen Interessen und dem Erhalt der Arbeitsplätze abgewogen. "Es gibt kein schwarz und weiß, aber auch die Wirtschaft läuft nicht von alleine. Auch wir als Stadt müssen den Gürtel künftig enger schnallen, haben jedoch auch viele liebgewonnene Dinge, die wir weiter vorhalten möchten. Bauerngut als einer der größten Arbeitgeber in der Stadt generiert für uns natürlich Einnahmen, daher haben wir uns auch bemüht, dieses Vorhaben voranzubringen". Nachdem nach einer zunächst schwierigen Suche im vergangenen Jahr nun auch eine passende Artenschutzausgleichsfläche gefunden wurde, kann das Verfahren befürwortet uns weitergeführt werden.
    Björn Sassenberg, Fachgebiet Planen und Bauen, erläuterte nochmal die parallel laufenden Verfahren: das Bebauungsplanverfahren stehen nun vor dem Satzungsbeschluss, währenddessen finden auf Kreisebene das Verfahren zur Teilaufhebung des Landschaftsschutzgebietes statt, das kurz vor dem Feststellungsbeschluss steht. Die Planungen für den Erweiterungsbau in Form eines Hochregallagers hätten sich bis auf kleine Korrekturen nicht weiter verändert, lediglich eine Stellungnahme habe zu einer klimatechnischen Anpassung im Bebauungsplan geführt.
    Kurz, auf Wunsch der anwesenden Bürger und Verwaltung, erläuterte Planer Julian Lenz vom Büro Hempel + Tacke die Ergebnisse der einzelnen Fachgutachten: Es ergeben sich keine Verbotsbestände im Bereich Artenschutz, die Auswirkungen auf die Umwelt können mit zwei Ausgleichsflächen kompensiert werden. Die vorhandene Straßeninfrastuktur hat ausreichende Kapazitätsreserven für den erwarteten zusätzlichen Verkehr, lediglich das Anlegen einer Linksabbiegerspur zum späteren Erweiterungsbau werde notwendig. Schalltechnisch gibt es keine Einwände, der Betrieb von Aggregaten und ähnlichen ist nachts jedoch untersagt. Die Vermeidung der Lagerung wassergefährdender Stoffe wurde in den Bebauungsplan aufgenommen. Gestalterische Details werden eine Außenbegrünung sowie Anpflanzflächen zu zwei Seiten des Neubau - der mit seinen 27 Metern Höhe auf der Position auf 90 Metern über Normalnull liegen und damit die gleiche Sichthöhe wie das Stammwerk haben wird. Lesen Sie weiter auf Seite 2.