Die elfte Informations- und Diskussionsveranstaltung der
CDU-Seniorenunion Bückeburg stand ganz im Zeichen der Gesundheit.
Nach einem ausführlichen Vortrag über die Entstehung von
Medikamentenengpässen und die Rolle der Krankenkassen (wir
berichteten), erhielten die Besucher im voll besetzten
Le-Theule-Saal einen Überblick über die bevorstehende Einführung
des Elektronischen Rezept (E-Rezept). Die Vorsitzende der Union,
Ruth Harmening, hatte den Inhaber der Bückeburger Schlossapotheke
als Fachmann dazu eingeladen. Das Wichtigste stellte Schwarz gleich
an den Anfang. Die Verwendung des E-Rezeptes ist für die Arztpraxen
ab dem 1. Januar verpflichtend, Ausnahmen werden nur bei
nachgewiesenen technischen Problemen gewährt. Die Apotheken in
Deutschland sind technisch bereits seit 2022 in der Lage, mit der
elektronischen Variante zu arbeiten. Im Vergleich mit vielen
anderen europäischen Staaten erfolgt die Einführung in unserem Land
verhältnismäßig spät. Schwarz zählte in seinem Vortrag 20 Länder
auf, in denen das System bereits in den medizinischen Alltag
integriert ist. Neben kleinen Staaten wie Montenegro, Albanien und
Island, arbeiten die Ärzte und Apotheken auch in Dänemark,
Österreich, Schweden, Spanien, der Schweiz und den Niederlanden mit
dem E-Rezept. Die Gesamtverantwortung für die sogenannte
Telematikinfrastruktur, der Plattform für die Gesamtheit aller
digitalen Gesundheitsanwendungen, ist die Nationale Agentur für
Digitale Medizin (Gematik). Das Unternehmen stellt alle
Voraussetzungen für das neue Rezept sowie die weiteren geplanten
elektronischen Vorgänge zur Verfügung. 2025 soll die elektronische
Patientenakte eingeführt werden, gefolgt von einem elektronischen
Medikationsplan und anderen digitalen Anwendungen. Das bisher
ausgestellte rosa Papierrezept für verschreibungspflichtige
Medikamente in der gesetzlichen Krankenversicherung soll damit
Geschichte sein. Zukünftig wird in der Arztpraxis mittels einer
Software das Rezept erstellt und danach elektronisch signiert auf
einem sicheren Server der Gematik abgelegt. Der Patient hat
anschließend die Möglichkeit, die Verschreibungen in der Apotheke
über seine Gesundheitskarte, die E-Rezept-App seines Smartphones
oder über einen Papierausdruck und dem darauf vorhandenen QR-Code,
einzulösen. Zum Ende des Referates schilderte Apotheker Günter
Schwarz noch die wesentlichen Vorteile. Es kommt zu keinem
"Medienbruch" zwischen analoger und digitaler Bearbeitung mehr.
Fehler, die aufgrund unleserlicher Schrift eines Arztes passierten,
sind ausgeschlossen. Rezepte zu fälschen wird deutlich erschwert.
Die Ausstellung von regelmäßigen Folgerezepten wird für den Arzt
und den Patienten vereinfacht. Über die App kann die Verordnung an
eine Wunschapotheke übermittelt werden und diese kann die Arznei
liefern. Die Aussage des Fachmannes, die E-Rezepte seien sicher,
bestätigt die Gematik auf ihrer Homepage mit dem Hinweis auf die
enge Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSI) sowie dem Bundesbeauftragten für den
Datenschutz und die Informationsfreiheit.
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Was ist ein E-Rezept?
Apotheker Günter Schwarz referierte bei der Bückeburger CDU-Seniorenunion
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